Regelung zu religiösen Feiertagen im Schuljahr 2023/24
Schülerinnen und Schülern aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften wird an religiösen Feiertagen auf Wunsch Unterrichtsbefreiung gewährt.
Schülerinnen und Schülern aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften wird an religiösen Feiertagen auf Wunsch Unterrichtsbefreiung gewährt.