Schülerinnen und Schülern aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften wird an religiösen Feiertagen
auf Wunsch Unterrichtsbefreiung gewährt. Weitere Informationen können sie dem Merkblatt entnehmen:

Allgemein
Popcorn im Matheunterricht? Das geht!
In jeder Mathestunde nur die Aufgaben aus dem Matheheft bearbeiten? Das war Frau Krosien und den Kindern der Klasse 3c zu langweilig.
